Brand- / Rauchschutz
So schützen Sie Gebäude oder einzelne Bereiche im Ernstfall
Die Landesbauverordnungen schreiben vor, dass für öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser, Hotels, Verwaltungen, Geschäfte, Betriebe, etc. in Fluren, Treppenhäusern usw. Feuerschutztüren einzusetzen sind. Diese müssen nach DIN 4102 geprüft und bauaufsichtlich zugelassen sein.
Die Herstellung darf nur von autorisierten Fachbetrieben erfolgen und wird nach genauen Prüfungskriterien fremd- und eigenüberwacht. Die bauaufsichtlich zugelassenen Bauteile sind am Überwachungskennzeichen zu erkennen.
Seit Anfang der 80er-Jahre fertigen und montieren wir güteüberwachte, verglaste Brandschutzelemente der Feuerwiderstandsklasse T30, F30, F90 und G30, sowie rauchdichte Türanlagen nach DIN 18095 in Stahl und Aluminium.